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Ihr Spezialist in der digitalen Dentalfertigung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Fertigungszentrum Annaberg der Zahntechnik Annaberg GmbH

(Stand 01.09.2025)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fertigungszentrum Annaberg der Zahntechnik Annaberg GmbH zum Download

  1. Allgemeines
    Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen dem Fertigungszentrum Annaberg der Zahntechnik Annaberg GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Zahlungen des Auftraggebers haben kosten- und lastenfrei ausschließlich auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers zu erfolgen. Diese Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    2.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Berechnung der erbrachten Leistungen zu der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste zzgl. Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    2.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen.
    2.3 Während des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % berechnet. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor, dem Auftraggeber die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, in Rechnung zu stellen.
    2.4 Skonto: Falls Skonto gewährt wird, gilt dieses nur, wenn die Rechnung vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen wird. Nach Ablauf dieser Frist entfällt das Recht auf Skontoabzug.
    2.5 Rabatte: Vom Auftragnehmer gewährte Rabatte (z. B. durch Rabattstaffelung auf Fräsleistungen oder auf Wiederholungsarbeiten) gelten unabhängig von einer Skontovereinbarung.
    2.6 In der Regel gilt entweder Rabatt oder Skonto, eine gleichzeitige Anwendung beider Vergünstigungen erfolgt nur in Ausnahmefällen und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
    2.7 Es besteht nach näherer schriftlicher Absprache die Möglichkeit der monatlichen Sammelaufstellung. Die Erteilung einer Lastschriftermächtigung wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung.
  3. Lieferzeiten und Auftragsbearbeitung
    3.1 Die Bearbeitungsdauer von Aufträgen orientiert sich an der Übersicht für Fertigungszeiten zzgl. ggf. Versandzeit und ist entsprechend variabel je Auftragsart und/oder zusätzlicher Absprachen. Vom Auftragnehmer angegebene Liefertermine erfolgen nach bestem Gewissen. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Auftraggeber im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
    3.2 Voraussetzung für fristgerechte Lieferung ist die rechtzeitige, ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, sowie die rechtzeitige Selbstbelieferung des Auftragnehmers mit den zur Auftragserfüllung erforderlichen Rohmaterialien.
  4. Versand
    4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, unabhängig davon, wer die Kosten des Versands trägt.
    4.2 Der Versand von Arbeiten des Fertigungszentrum Annaberg der Zahntechnik Annaberg GmbH erfolgt immer mit einem versicherten Paket oder per Kurierdienst des Auftragnehmers.
  5. Digitale Auftragsübermittlung
    Aufträge können auch in digitaler Form über Datenübertragungssoftware, E-Mail oder vergleichbare Systeme an den Auftragnehmer übermittelt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Daten vor dem Versand auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Virenfreiheit zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Übertragungsfehler, Datenverluste oder Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder nicht kompatible Daten entstehen. Der Auftragnehmer behält sich vor, fehlerhafte oder unvollständige Datensätze zurückzuweisen. Soweit im Rahmen der Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten von Patienten übermittelt werden, werden diese ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt und dem Auftragnehmer die Daten rechtmäßig übermittelt.
  6. Sachmängelhaftung
    6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeit des Auftragnehmers nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen und evtl. Beanstandungen binnen 10 Werktagen dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen, bei Passungenauigkeiten sind die Erstmodelle vorzulegen.
    6.2 Sachmängelansprüche sind auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, die Entscheidung hierüber obliegt dem Auftragnehmer. Bei Fehlschlagen auch einer zweiten Nachbesserung wegen desselben Mangels oder bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Garantieanspruch
    7.1 Der Auftragnehmer gewährt zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Garantie auf Materialfehler für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferung oder Abnahme.
    7.2 Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, der nachweislich auf einen Materialfehler zurückzuführen ist, erfolgt einmalig ein vollständiger Ersatz der Arbeit ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber.
    7.3 Bei allen weiteren Nachbesserungen oder Wiederholungen gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise laut Preisliste des Auftragnehmers.
    7.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte Unterlagen oder vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien zurückzuführen sind.
    7.5 Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.
  8. Wiederholungen
    Bei Wiederholungen derselben Arbeit, welche durch den Auftraggeber verursacht und beauftragt werden, behält sich der Auftragnehmer die Möglichkeit vor, einmalig einen freiwilligen Preisnachlass von 20 % auf die entsprechende Leistung zu gewähren – es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Weitere Wiederholungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers berechnet.
  9. Schadensersatz
    Der Auftragnehmer haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
    9.1 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet die Zahntechnik Annaberg GmbH unbeschränkt.
    9.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden).
    9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
    9.4 Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  10. Eigentumsvorbehalt
    10.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten – bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
    10.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmern ab.
  11. Stellung von Arbeitsmaterialien und Arbeitsunterlagen
    11.1 Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke, etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Für Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile, haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
    11.2 Sind die vom Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen fehlerhaft (z. B. mangelhaftes Modellmanagement, unzureichende Präparation, ungenügende Bissregistrierung, Blut oder Retraktionsfäden in der Abformung) können diese nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesendet werden.
    11.3 Für zahntechnische Arbeiten, die Aufgrund fehlender Arbeitsunterlagen gefertigt werden entfällt die Mängelhaftung.
    11.4 Mängelansprüche bestehen nicht wenn diese durch fehlerhafter Behandlung bzw. natürlicher Abnutzung aufgrund äußerer Einflüsse entstanden sind.
    11.5 Bei unsachgemäßer Handhabung oder Nachbearbeitung vom Auftraggeber oder Dritter oder der nicht fachgerechten Verklebung der zahntechnischen Arbeiten besteht kein Mangelanspruch.
  12. Schlussbestimmungen
    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand bekannt ist. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.